Kinderschutzkonzept

Das Schutzkonzept von Science Pool VWV hat das Ziel, Kinder und
Jugendliche, die an unseren Angeboten teilnehmen, vor allen Formen von Gewalt und Missbrauch zu schützen. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie die Verantwortung unseres Unternehmens als Dienstleister in diesem Bereich.

1.    Grundsätze des Unternehmens

Die Stimmen der Kinder und Jugendlichen werden bei der Science Pool VWV stets berücksichtigt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, religiöser Überzeugung oder sexueller Orientierung. Unsere Maßnahmen werden immer in ihrem besten Interesse und zum Wohl ihrer Entwicklung eingesetzt. Unsere moralische Ausrichtung basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie den rechtlichen Grundlagen der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das österreichische Gesetz wird in jedem Planungs- und Handlungsschritt stets nach bestem Wissen und Gewissen befolgt.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen betrachtet die Science Pool VWV es als selbstverständliche Verpflichtung, die Verantwortung für alle Konsequenzen unserer Entscheidungen und Handlungen zu tragen. Unsere Prinzipien für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung basieren auf Respekt und Rechenschaftspflicht und sind Teil unserer Unternehmenskultur. Wir respektieren die Wünsche, religiösen Überzeugungen, Ansichten und Einstellungen der Menschen, denen wir begegnen. Wir sind empathisch und unterstützen andere, die unsere Hilfe benötigen. Wir begrüßen Diversität und und haben einen integrativen Ansatz.

Wir haben eine Kinderschutzbeauftragte ernannt, die für die Umsetzung unseres Schutzkonzepts verantwortlich ist. Unser Verhaltenskodex für Mitarbeitende umfasst klare Richtlinien und Verhaltensregeln, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Wir haben ein Beschwerdemanagement implementiert, das eine sichere und vertrauliche Möglichkeit bietet, um Bedenken oder Beschwerden zu melden. Unser Fallmanagement gewährleistet, dass gemeldete Bedenken oder Beschwerden umgehend und angemessen bearbeitet werden. Wir garantieren auch, dass bei der Darstellung unserer Arbeit in den Medien die Standards des Kinderschutzes eingehalten werden, einschließlich der Bildsprache, des Fotografierens und der Veröffentlichung von Flyern, Broschüren und Websites.
•    Wir schützen die Persönlichkeitsrechte, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
•    Wir respektieren die Vielfalt und Individualität aller Teilnehmenden.
•    Wir fördern die Mitbestimmung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
•    Wir setzen uns aktiv gegen alle Formen von Diskriminierung und Gewalt ein.
•    Wir nehmen unsere Verantwortung als Dienstleister im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und Freizeitpädagogik wahr und handeln entsprechend.

2.    Risikoanalyse

Eine Risikoanalyse die Arbeit des Science Pool VWV betreffend wurde in einem
partizipativen Verfahren von den Angestellten des Unternehmens durchgeführt, um mögliche Risiken innerhalb der Organisation und ihrer Tätigkeiten aufzuzeigen.

Folgende Risikobereiche gilt es in regelmäßigen Abständen zu analysieren:

•    Auswahl Mitarbeitende
•    Personalmanagement (Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse etc.)
•    Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden
•    Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
•    Räumlichkeiten
•    Tätigkeitsfeld des Unternehmens
•    Kooperationspartner
•    Organisationskultur
•    Öffentlichkeitsarbeit
•    Umgang mit Verdachtsfällen
•    Sonstige Risikobereiche

Die angeführten Risikobereiche werden:

•    Erhoben (quantitativ, per Aufzählung d. Risiken)
•    Eingestuft (hoch, mittel, gering)
•    Analysiert
•    Ausgewertet

Die Arbeit des Science Pool VWV findet in verschiedenen Umgebungen statt, jedoch werden die Risiken der räumlichen Situation und des Settings minimiert, da immer mehrere Personen anwesend sind und eine 1:1 Betreuung vermieden wird. Da ein Workshop ausschließlich im Gruppenverbund durchgeführt wird, ist dieses Risiko als gering einzustufen. Aus organisatorischen Gründen, werden jene Workshop-Termine abgesagt, welche eine 1:1 Betreuung als Konsequenz hätten.

Zusätzlich werden strenge Richtlinien angewandt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Der Verein Science Pool VWV führt die Risikoanalyse einmal jährlich durch, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen.

3.    Verhaltenskodex

Im Science Pool VWV streben wir danach, eine sichere und fürsorgliche Umgebung für unsere Kunden und Mitarbeiter:innen zu schaffen, die es ihnen erlaubt, die höchste Qualität und professionelle Arbeit im Bereich Wissenschaft zu genießen. Alle Angestellten und Mitarbeiter:innen werden die Werte des Science Pool VWV
einhalten und verpflichten sich gemäß der Schutzbedingungen zu verhalten. Die Angestellten und Mitarbeiter:innen verpflichten sich, jegliche Form des Missbrauchs und der Gewalt gegenüber unseren Kunden und Mitarbeitern zu unterlassen. Angestellte und Mitarbeiter:innen des Science Pool VWV, die gegen die Schutzbestimmungen verstoßen, haben mit Sanktionen von Seiten des Unternehmens zu rechnen. Alle Angestellten und Mitarbeiter:innen müssen diese Richtlinien unterschreiben.

Im Zentrum unseres Unternehmen steht die Vermittlung von Wissen an Kinder bzw. die Arbeit mit Kindern. Daher treffen folgende Verhaltensregeln auf alle Angestellte und Mitarbeiter:innen zu.

•    Ich stimme zu, an regelmäßigen internen Trainings zur Wahrung der Schutzbestimmungen teilzunehmen.
•    Ich verpflichte mich, aufmerksam und sorgfältig mit Kindern umzugehen und von mir beobachtete, unregelmäßige Auffälligkeiten zu melden.
•    Ich verpflichte mich dazu, Fälle von Selbst- bzw. Fremdgefährdung unverzüglich an die/den Kinderschutzbeaufttragte/n zu melden.
•    Ich werde alle Informationen, die ich über Kinder und Mitarbeiter:innen erhalte, vertraulich behandeln.
•    Ich werde die Würde und die Sorgen der Kinder und Mitarbeiter:innen respektieren und unangemessene oder verletzende Bemerkungen unterlassen.
•    Ich werde jegliche Kommunikation mit Kindern und Mitarbeiter:innen, denen ich im Rahmen meiner Arbeitstätigkeit begegne, vertraulich behandeln.
•    Ich werde keinerlei Kontakte mit Kindern, denen ich im Rahmen meiner Arbeitstätigkeit begegne, nach Beendigung meiner Arbeitstätigkeit fördern.
•    Bei der Aufnahme von Fotos für Öffentlichkeitsarbeit oder andere arbeitsbezogene Zwecke wird die Wahrung der Würde und die Sicherheit der Kunden stets gewähr-
leistet sein. Die Zustimmung der Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigten wird vor jeder Veröffentlichung eingeholt.
•    Die sogenannte ‚Eins zu zwei-Regel‘, nach welcher sich ein Erwachsener niemals mit einem Kind alleine  in einem geschlossenen Raum aufhält, wird unter allen Umständen befolgt werden.
•    Ich werde niemals einen Machtmissbrauch oder einen Autoritätsmissbrauch ausüben.
•    Ich werde niemals irgendeine Form der physischen, mentalen oder sexuellen Gewalt ausüben.
•    Ich werde nicht aktiv körperlichen Kontakt mit einem Kind oder Mitarbeiter:in
herstellen. Sollte ein Kind körperlichen Kontakt herstellen, werde ich mich der
Situation angemessen verhalten, ich werde aber keinesfalls einen körperlichen
Kontakt ermutigen.
•    Ich habe die Schutzbestimmungen für Kinder und Mitarbeiter:innen des Science Pool VWV gelesen und verstanden.

4.    Plan zur Umsetzung und Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes

Ein Kinderschutzkonzept ist ein wichtiges Instrument, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Eine erfolgreiche Umsetzung und Implementierung dieses Konzepts erfordert die Einbindung aller Beteiligten. Die Mitarbeitenden sind dabei ein wesentlicher Faktor. Sie werden bei der Adaption sowie Verfeinerung unseres Kinderschutzkonzeptes aktiv einbezogen. So wird das Wissen und die Erfahrungen unserer Mitarbeitenden direkt verwertet und ein weiterer Schritt in Richtung praxisnahe sowie effektive Umsetzung des Konzepts gesetzt.

Auch Kinder, Eltern und Bezugspersonen werden durch Feedback in die Entwicklung des Kinderschutzkonzeptes einbezogen. Hierbei ist es wichtig, ihre Perspektiven und Bedürfnisse zu berücksichtigen. So können Eltern und Bezugspersonen beispielsweise bei der Entwicklung von Verhaltensregeln oder bei der Gestaltung von Informationsmaterialien unterstützen. Kinder sollten zudem in altersgemäßer Weise einbezogen werden, um ihre Bedürfnisse und Sichtweisen zu berücksichtigen. Dabei sollten kindgerechte Methoden eingesetzt werden, die den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu äußern und aktiv am Kinderschutzkonzept mitzuwirken.

Eine gelungene Einbindung aller Beteiligten kann dazu beitragen, dass das Kinderschutzkonzept nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch in der Praxis wirksam umgesetzt wird. So kann ein sicherer und geschützter Raum für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, in welchem sie ihr Potenzial ausschöpfen und sich sorglos entfalten können.

5.    Beschwerde- und Fallmanagement

Science Pool VWV hat Schutzmaßnahmen implementiert und eine Schutzbeauftragte als Ansprechpartnerin für Beschwerden und Bedenken ernannt. Die Kontaktdaten der Schutzbeauftragten sind auf der Website von Science Pool VWV verfügbar. Die Partner von Science Pool VWV wie Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen sowie deren Personal werden in einem separaten Schreiben über die Schutzmaßnahmen und die zuständigen Schutzbeauftragte informiert.

Meldungen von möglichen Vorfällen können schriftlich an Science Pool VWV oder die Schutzbeauftragte gesendet werden. Der Schutz von Hinweisgeber:innen und möglichen Opfern hat dabei höchste Priorität. Bei Meldung eines Vorfalls wird die Situation analysiert und interne Klärung angestrebt. Wenn es sich um ein minderjähriges Kind oder Jugendliche:n handelt, wird die Schutzbeauftragte der Organisation zur Unterstützung und Beratung an ECPAT Österreich, die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung, wenden.

Die Schutzbeauftragte von Science Pool VWV übernimmt das Case Management und dokumentiert sämtliche Fälle. Sie begleitet und überwacht die Umsetzung des Schutzkonzepts mit Unterstützung anderer Angestellter der Organisation.
Science Pool VWV führt einmal pro Jahr eine interne Evaluierung des Schutzkonzepts durch und überarbeitet es spätestens alle drei Jahre.

Science Pool VWV tritt innerhalb und außerhalb der Organisation dafür ein, dass Kinder und vulnerable Erwachsene vor Missbrauch und schädlichen Einwirkungen geschützt werden müssen. Die Maßnahmen und Instrumentarien dieser Richtlinien werden fortlaufend ausgewertet und verbessert. Angestellte und Mitarbeiter:innen von Science Pool VWV werden über die Möglichkeit fachspezifischer Weiterbildungen informiert.

6.    Dokumentation, Qualitätssicherung und Monitoring

Der Qualitätssicherung der Arbeit des Science Pools liegen 3 Säulen zu Grunde:
•    Dokumentation
•    Monitoring
•    Evaluation

Die Dokumentation von Vorfällen bzw. Zwischenfällen im Zuge der Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil eines Kinderschutzkonzepts, da sie dazu beiträgt, dass alle Beteiligten sich an die festgelegten Verfahren halten und im Falle von Zwischenfällen schnell und angemessen reagieren können.

Um sicherzustellen, dass die Dokumentation korrekt und vollständig ist, werden alle Mitarbeitenden, die mit Kindern arbeiten, entsprechend geschult. Dabei lernen sie, wie sie Vorfälle dokumentieren und welche Informationen sie erfassen müssen, um ein vollständiges Bild des Geschehens zu erhalten.

Ein standardisiertes Formular dient hier zum Zweck einer einheitlichen Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen erfasst werden.

Dokumentation kann dazu beitragen, Trends und Muster in Bezug auf Vorfälle oder Zwischenfälle zu identifizieren, um das Konzept kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln.

Die Qualitätssicherung und das Monitoring der Arbeit mit Kindern sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Konzept seinen Zweck erfüllt und die Kinder effektiv geschützt werden. Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob das Konzept aktuellen Anforderungen entspricht und ob es effektiv umgesetzt wird.

Um die Qualität des Kinderschutzkonzeptes zu sichern, werden regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für die Mitarbeitenden angeboten. So wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich des Kinderschutzes informiert sind.

Darüber hinaus gibt es klare Verfahren für die Meldung von Verdachtsfällen und die Handhabung von Beschwerden. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeitenden über diese Verfahren informiert sind und sie entsprechend umsetzen können.

Um die Durchführung des Kinderschutzkonzeptes zu überwachen und zu bewerten, werden regelmäßige Evaluierungen durchgeführt.
DIe Evaluation des Kinderschutzkonzept erfolgt folgendermaßen:

•    Feedback von Beteiligten: Die Feedbackergebnisse geben Auskunft darüber, wie das Konzept von den Beteiligten wahrgenommen wird und welche Verbesserungen vorgenommen werden können.

•    Beobachtung: Das Verhalten der Mitarbeitenden wird regelmäßig evaluiert, um sicherzustellen, dass das Kinderschutzkonzept angewendet wird. Beispielsweise werden Beobachtungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden angemessenes Verhalten zeigen und angemessen auf Probleme reagieren.

•    Dokumentenanalyse: Die Dokumentation, die im Rahmen des Kinderschutzkonzepts erstellt wurde, wird regelmäßig analysiert, um festzustellen, ob sie den Anforderungen des Konzepts entspricht. Beispielsweise werden Protokolle über Beschwerden oder Verdachtsfälle analysiert, um sicherzustellen, dass sie angemessen dokumentiert und bearbeitet wurden.

Die Evaluation bündelt die Ergebnisse der Dokumentation und des Monitorings, analysiert die Daten und zieht Schlüsse daraus.

Der Evaluationszyklus orientiert sich an unternehmensinterne Abläufe (Recruiting) und wird jährlich durchgeführt.

7.    Kinderschutzbeauftragte

Das Unternehmen „Science Pool VWV“ hat eine Kinderschutzbeauftragte ernannt, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendliche, die im Rahmen unserer Projekte oder Veranstaltungen involviert sind, geschützt werden. Diese Position hat die Aufgabe, die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überwachen, Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren oder zu beseitigen. Die Kinderschutzbeauftragte ist auch Ansprechpartner für alle Fragen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Kinderschutz und arbeitet eng mit anderen Abteilungen und Verantwortlichen zusammen, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen des Unternehmens zu gewährleisten.

Frau Gerlinde Heil
Geschäftsführerin

Kontakt:
Tel.: 0676847643200
E-Mail: office@sciencepool.org

In weiterer Folge wird ein Team von zwei Personen ernannt,
welches folgenden Anforderungen entspricht:
1.    Gute Kenntnisse des Unternehmens
2.    Gute Vernetzung über Fachkreise und Hilfestellen
3.    Keine Leitungsfunktion inne
4.    Unterschiedlich geschlechtlich
5.    Aktuelle Aus- und Weiterbildungen
6.    Grundkenntnisse über rechtliche Situation
7.    Reflektierter Umgang mit Gewalt und Sexualität


Science Pool VWV
Gemeinnützige GmbH

Hauffgasse 3-5
1110 Wien

+43 676 847 64 32 00
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